Evaluierung der Wirkung der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräfte in der Lanzeitpflege / Eva_Tarif

Projektinfo |

AUSGANGSLAGE |

Ein erklärtes Ziel der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) ist die Verbesserung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in den Pflegeberufen. Die Verbesserung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen ist ein zentraler Baustein zur Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufes, zur Förderung des Berufsverbleibs von Pflege- und Betreuungskräften und zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung in Zeiten des Pflegefachpersonenmangels. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom 20. Juli 2021 wurden für diese Zielerreichung zentrale Weichen gestellt: So wurden in den §§ 72 Absätze 3a SGB XI ff. nach dem SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen bundesweit dazu verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte mit Wirkung zum 1. September 2022 mindestens in Höhe von in der jeweiligen Region geltenden Tarifverträgen bzw. kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu entlohnen. Gemäß § 72 Absatz 3f SGB XI haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) das Forschungsprojekt beauftragt mit dem Ziel, bis zum 31. Dezember 2025 die Wirkungen der Regelungen der Absätze 3a und 3b und des § 82c zu evaluieren.

 

Zielsetzung und Fragestellungen |

Ziel des Evaluationsauftrages ist es, die Wirkungen der Regelungen der §§ 72 Absätze 3a ff. und des 82c SGB XI zu untersuchen. Im Kern werden folgende Fragestellungen adressiert:

  • Welche Auswirkungen haben die Regelungen auf Pflege- und Betreuungskräfte, insbesondere unter der Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, auf die Entlohnung unter Einschluss des Pflegemindestlohns und auf die Attraktivität des Pflegeberufs?Wie ist die Qualität der Datengrundlagen zu bewerten und welche Verbesserungspotenziale gibt es in Hinblick auf das Verfahren und die Methodik zur Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus?
  • Welche Auswirkungen haben die Regelungen auf die Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen und welche Auswirkungen gibt es für die Pflegekassen?
  • Welche Auswirkungen haben die Regelungen auf pflegebedürftige Personen unter Berücksichtigung von Kostenstrukturen und der individuellen Leistungsinanspruchnahme insbeson-dere in der langzeitpflegerischen Versorgung?

Vorgehensweise, Methoden und erwartete Ergebnisse |

Das Evaluationsprojekt basiert auf deskriptiven Analysen und Kausalanalysen, basierend auf einem Analysemodell zu potenziellen Wirkungsfeldern und Wirkungskanälen der o. g. genannten Regelungen. In der Projektdurchführung werden sowohl quantitative als auch qualitative Forschungsmethoden genutzt. Hierzu zählen u. a. die Analyse von DCS-Meldedaten, der Analyse von Daten der Verdiensterhebung (VSE) sowie von GKV-Routinedaten. Zudem werden problemzentrierte Interviews, Expert:innenworkshops und themenspezifische Fokusgruppen durchgeführt.

Das Evaluationsprojekt wird in Kooperation mit SOCIUM-Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen durchgeführt.