Tarifgerechte Entlohnung in der Pflege

IAT erstellte wissenschaftliche Studie für das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Pressemitteilung vom 30.01.2024
Redaktion: Claudia Braczko

Das Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule/Ruhr-Universität Bochum hat im Auftrag des MAGS NRW die Zahlung von tarifgerechten Löhnen in der Pflege untersucht. Danach liegt das Lohnniveau in NRW im Ländervergleich an der bundesweiten Spitze. Mit einer Tarifbindungsquote bei Beschäftigten in der Pflege und Betreuung von 26 Prozent liegt das Land über dem Bundesdurchschnitt von 22 Prozent. Die Studie zeigt zudem: Auch dann, wenn Einrichtungen selbst nicht tarifvertraglich gebunden sind, orientieren sich viele Heime bei der Entlohnung an den tarifgebundenen Wettbewerbern.

„Die Ergebnisse der Studie sind ein ausgesprochen positives Signal für die Pflege“, erklärt Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Eine gute Bezahlung ist ein wesentlicher Baustein für attraktive Arbeitsbedingungen. Und gute Arbeitsbedingungen sind ein Schlüssel zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung – eine zentrale Herausforderung aktuell und in den kommenden Jahren.“

Um das Ziel einer besseren Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege zu realisieren, ist seit dem 1. September 2022 gesetzlich vorgegeben, dass eine Pflegeeinrichtung Leistungen der Pflegeversicherung nur noch erbringen und abrechnen darf, wenn sie selbst an einen Tarifvertrag oder eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden ist oder das Pflegepersonal daran orientiert entlohnt. Zusätzlich wurde den Einrichtungen die Möglichkeit eingeräumt nach dem sogenannten “regionalüblichen Entlohnungsniveau” zu entlohnen. Das ist der errechnete tarifliche Durchschnittslohn in Nordrhein-Westfalen. 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat als erstes Land und noch vor der Bundesebene die Einführung der Tariftreue-Regelungen wissenschaftlich begleiten lassen. Die Ergebnisse der Umsetzungsanalyse des IAT zeigen Stärken und Schwächen der Neuregelung auf.

Positiv sind die Auswirkungen auf das Lohnniveau. Gleichzeitig zeigt die Studie jedoch auch, dass durch die bundesrechtlich eingeführte Option des „regionalüblichen Entlohnungsniveaus“ die Erhöhung der Tarifbindung oder gar ihrer flächendeckenden Einführung nicht erreicht wird. 

Zudem ist das Verfahren zur Berechnung des regionalüblichen Entlohnungsniveaus sehr kompliziert und die zugrundeliegenden Meldungen und Berechnungen fehleranfällig. Sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Kostenträger sind kaum in der Lage, die Anforderungen ohne großen Aufwand umzusetzen, was zu Verzögerungen bei der Verhandlung der Vergütungssätze führen kann. 

Die Studie zeigt darüber hinaus, dass das regionalübliche Entgeltniveau zu erheblichen Lohnvarianzen bei einzelnen Beschäftigten innerhalb der gleichen Qualifikationsgruppe führen kann. Nordrhein-Westfalen hat daher im Schulterschluss mit den anderen Ländern Forderungen zur Nachbesserung des Verfahrens an den für Pflegevergütung zuständigen Bund adressiert, um wirkungsvollere Entlohnung und verbesserte Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. 

Pressemitteilung des Ministeriums: https://www.mags.nrw/nrw-tarifgerechte-entlohnung-der-pflege

Publikation zum Thema:

JahrTitel / ZitationDokumententypLinks / Downloads
2024

2024:  

Tariftreue in der Altenpflege. Expertise zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in Nordrhein-Westfalen

Citation:  

Lenzen, J. & Evans-Borchers, M. (2024): Tariftreue in der Altenpflege. Expertise zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in Nordrhein-Westfalen. , 1-129. Gelsenkirchen: Institut Arbeit und Technik.

Document type:  

Report

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Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Michaela Evans-Borchers(Arbeit & Wandel)
Julia Lenzen(Arbeit & Wandel)