Die Kriterien für gute Praxis bieten einen fachlichen Orientierungsrahmen für die Planung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen, Angeboten, Projekten und Initiativen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung. Die Good Practice-Kriterien können Praktikerinnen und Praktikern als Handwerkszeug für ihre Arbeit nutzen. Sie unterstützen die Reflektion der Arbeit im Hinblick auf die Kriterien und helfen bei der Entwicklung neuer Ansätze, die Arbeit anzupassen oder neu auszurichten. Die vom Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit entwickelten und operationalisierten zwölf Good Practice-Kriterien stellen ein Instrument zur Qualitätsentwicklung in Gesundheitsförderung und Prävention dar.
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Mit Hilfe der zwölf Good Practice-Kriterien soll die Entwicklung einer zunehmend höherwertigen Qualität von Angeboten im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention vorangetrieben werden. Sie formulieren Anforderungen an eine gute Praxis bzw. an qualitativ hochwertige Projekte. Dazu gehören eine klare Zielsetzung, die Benennung der mit der Maßnahme angesprochenen Zielgruppe(n), fachliche Standards in der Arbeit sowie formale Anforderungen wie beispielsweise Dokumentation und / oder Evaluation der Arbeit.
Die 12 Good Practice-Kriterien sind:
01 Konzeption
02 Zielgruppenbezug
03 Setting-Ansatz
04 Multiplikatorenkonzept
05 Nachhaltigkeit
06 Niedrigschwellige Arbeitsweise
07 Partizipation
08 Empowerment
09 Integriertes Handlungskonzept / Vernetzung
10 Qualitätsmanagement
11 Dokumentation und Evaluation
12 Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis
Die Kriterien sind allgemein gehalten und nicht auf ein konkretes Handlungsfeld wie beispielsweise „Ernährung“ oder „Bewegung“ bezogen. Die Good Practice-Kriterien sollen die fachlich-inhaltliche Arbeit im Kontext von Gesundheitsförderung und Prävention unter Aspekten der Qualitätsverbesserung und -sicherung ergänzen.
Die Kriterien „Niedrigschwellige Arbeitsweise“, „Partizipation“ und „Empowerment“ sind insbesondere in der Arbeit mit schwer erreichbaren, sozial benachteiligten Zielgruppen im Quartier von Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslose, Alleinerziehende, Personen mit einem geringen Einkommen und / oder schlechten Deutschkenntnissen.
In zwölf Kurz-Steckbriefen wird die Umsetzung jedes Kriteriums anhand einer Stufenleiter dargestellt und erläutert, wie diese in der Praxis aussehen kann. Dabei geht es nicht darum, jedes Kriterium starr abzuarbeiten. Die Kriterien dienen vielmehr als Anregung, die eigene Praxis zu reflektieren und sollen Ideen zur Verbesserung geben.
Mitarbeitende eines Projekts können die Kriterien zur Reflexion der Angebote / Maßnahmen / Projekte nutzen, aber auch bereits bei der Entwicklung und Beantragung sowie bei der Ergebnisbewertung eines Projekts. Geldgebende und Projekttragende können die Kriterien für die transparente Bewertung von Ausschreibungen sowie zur Abschlussbewertung eines Projektes heranziehen. Der Aufwand für die Nutzung der Good Practice-Kriterien in Angebote oder Projekte ist abhängig vom gewählten Kriterium und der Intensität der Anwendung (Es müssen nur die Basiskriterien: Konzeption, Zielgruppenbezug, Setting-Ansatz und zwei weitere Kriterien erfüllt werden.).
Aufgrund der Breite des Themenfeldes Gesundheit und der Vielfalt von möglichen Interventionen ist es nicht möglich, die Steckbriefe der Kriterien mit konkreten Umsetzungshinweisen zu versehen. Daher liegt es in den Händen der Praktikerinnen und Praktiker, die Inhalte der Kriterien auf ihr jeweiliges Arbeitsfeld anzupassen. Die Auseinandersetzung mit den Kriterien, ihre Übertragung und Umsetzung in die eigene Praxis kann somit in der ersten Phase Schwierigkeiten bereiten. Von Vorteil ist daher, wenn bereits Erfahrungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention bestehen.
Mit den Good Practice-Kriterien bietet sich die Chance, Stärken und Schwächen eines Projekts anhand der Kriterienliste zu identifizieren. Für Arbeitsfelder, in denen eine Weiterentwicklung und Verbesserung angestrebt wird, können Erfahrungen Anderer hinzugezogen und Anregungen erprobter Ansätze genutzt werden. Bei einer Antragstellung (z. B. um Fördermittel) stellen die Kriterien eine geeignete Strukturierungshilfe dar. In der Anwendung führen die Kriterien auch zur Transparenz nach innen, weil Sie sich projektintern strukturiert über Stärken und Schwächen des eigenen Ansatzes verständigen.
Die Kriterien bieten zudem einen Orientierungsrahmen für die Gestaltung gesundheitsfördernder Praxis. Gleichzeitig sind sie nicht darauf ausgelegt, umfassend erfüllt zu werden. Sie können flexibel eingesetzt und sowohl punktuell als auch umfassend zur Qualitätsentwicklung herangezogen werden.
Generationennetz Gelsenkirchen – Good Practice in den Kriterien Integriertes Handlungskonzept/Vernetzung, Innovation und Nachhaltigkeit und Empowerment
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)
Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Nordrhein-Westfalen
Wiebke Sannemann
Telefon: 0521 8007-3544
E-Mail: wiebke.sannemann@lzg.nrw.de
Das Beratungsangebot der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW zu den Good Practice-Kriterien kann von Praktikerinnen und Praktikern im Quartier kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW – angesiedelt am Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) – berät und unterstützt gerne bei der Anwendung der Good Practice-Kriterien: Ansprechpersonen
PiA - Partizipation im Alter, Gladbeck
Quartiersentwicklung in Gelsenkirchen
Indikatorenbildung – Ziele messbar machen
Aigner, A. (2005):
Sport und Bewegung im Alter. Springer-Verlag, Wien
Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. (Hrsg.) (2014):
Aktiv werden für Gesundheit – Arbeitshilfen für Prävention und Gesundheits-förderung im Quartier. Erfahrungen nutzen – Qualität stärken. Heft 5, Berlin
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.) (2011):
Kriterien guter Praxis in der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteilig-ten. Ansatz – Beispiele – Weiterführende Informationen., Köln